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Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Patientenquittungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch § 305 Absatz 2 seit 2004 durch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten angefordert wurden und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Auswirkungen der Patientenquittung auf das Verhalten der Patientinnen und Patienten?
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Antwort:
Zu der Frage, inwieweit die Versicherten von dem Informationsrecht einer Patientenquittung Gebrauch machen, liegen der Bundesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor. Eine Information überzahlen der Nutzung und Auswirkungen der Kosten- und Leistungsinformation würde eine sehr aufwändige Umfrage bei allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen erfordern.
Nach einem Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum „Modellversuch: Ausgabe einer vertragsärztlichen Leistungs- und Kosteninformation in der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen': aus dem Jahr 2003 wurde in einem Zeitraum von drei Quartalen in ca. 16,3 Prozent der Behand¬lungsfälle eine Patientenquittung in Anspruch genommen.
Des Weiteren wird zu den Auswirkungen der Patientenquittung ausgeführt, dass die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte weitgehend ausgeschlossen haben, dass „die Kenntnis der Kostensituation die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen reduziert".
Die Ergebnisse dieses Modellversuchs haben den Gesetzgeber seinerzeit veranlasst, im Rahmen der Regelungen zur Patientenquittung keine obligatorische Ausstellung vorzusehen, sondern die Ausstellung der Patientenquittung von der Anforderung der Patientinnen und Patienten abhängig zu machen.
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