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Schriftliche Frage zu bundesweitem Melderegister für ärztliche Behandlungsfehler

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung, ein bundesweites Melderegister für ärztliche Behandlungsfehler einzuführen, und welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bun­desregierung, um diesem Problem zu begegnen?

 

Antwort:

Für ein bundesweites Melderegister für ärztliche Behandlungsfehler fehlt es nach dem Grundgesetz an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Im Übrigen sieht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vor, dass die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz gebündelt werden. Einzelheiten zur näheren Ausgestaltung stehen noch nicht fest. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten hat in diesem Zusammenhang angekündigt, zur Vorbereitung zunächst zahlreiche Gespräche führen zu wollen, deren Ergebnisse bis voraussichtlich Ende dieses Jahres in ein Diskussionspapier einfließen sollen.

Gesetzliche Regelungen zur Einführung verbindlicher Sicherheits- und Fehlermeldesysteme sind derzeit nicht geplant, da die erfolgreiche Umsetzung solcher Systeme nach dem bishe­rigen Erkenntnisstand maßgeblich von der Akzeptanz und dem Engagement der betroffenen Berufsgruppen abhängt. Allerdings umfasst die gesetzliche Verpflichtung zum Qualitätsma­nagement in den §§ 135 ff Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Krankenhäuser und Arztpraxen grundsätzlich bereits heute die Verpflichtung, Maßnahmen des Fehlermanage­ments einzuführen.

Die Initiativen des von den maßgeblichen Akteuren des Gesundheitswesens getragenen und vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Aktionsbündnisses Patientensicher­heit e.V. zur Einführung von Sicherheits- und Fehlermeldesystemen sowie zur Unterstützung einer Nationalen Plattform für interessierte Leistungserbringer verfolgen in diesem Zusam­menhang aus Sicht der Bundesregierung den richtigen Ansatz. Dadurch, dass hier das Ler­nen aus Fehlern im Vordergrund steht, tragen diese Maßnahmen wesentlich zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse im Behandlungsprozess und zur Verbesserung der Patientensi­cherheit insgesamt bei.

 

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