Schriftliche Frage zur Prämenentwicklung von Frauen und Männern in der PKV
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf die Prämienentwicklung von Frauen und Männern in der Privaten Krankenversicherung und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in der Privaten Krankenversicherung entgegenzuwirken?
Antwort:
Zur Umsetzung des AGG haben die privaten Krankenversicherungen sämtliche angebotenen Tarife zum 1. Januar 2008 angepasst. Alle Anbieter haben grundsätzlich die Differenzierung der Beiträge nach dem Geschlecht beibehalten und lediglich die Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft gleichmäßig auf alle Versicherten verteilt.
Zur Bemessung des versicherungstechnischen Risikos veröffentlichen sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch der PKV-Verband Wahrscheinlichkeitstafeln über die auf einen Versicherten entfallenden durchschnittlichen Versicherungsleistungen. Außerdem veröffentlicht die BaFin gesondert für Ambulant-, Stationär-, Zahn-und Krankentagegeldtarife Statistiken über die Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft. Auf diesen Statistiken beruht die Beitragskalkulation aller Krankenversicherer mit Sitz in Deutschland. Eine Auswertung der Wahrscheinlichkeitstafeln, die Unterschiede differenziert nach ambulanten, stationären und Zahn-Leistungen direkt aufzeigt, wird vom PKV-Verband veröffentlicht (vgl. http://www.pkv.de/zahlen/pflichtveroeffentlichungen).
Die Statistiken zeigen, dass in Bezug auf die anfallenden Versicherungsleisten zwischen Männern und Frauen signifikante Kostenunterschiede bestehen. Damit ist nach § 19 Abs. 2 AGG im Einklang mit der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts grundsätzlich zulässig. Lediglich die Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien führen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 AGG).
Die Verteilung der Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft hat zu niedrigeren Beiträgen für Frauen und höheren Beiträgen bei Männern gerührt. Die Entlastung für Frauen bzw. die Belastung der Männer ist nicht einheitlich. Sie hängt vom Verhältnis der Geschlechter innerhalb eines Tarifs sowie vom Alter der Versicherten ab. Allgemeingültige feste Zahlen können daher nicht angegeben werden.
Auf die Prämienentwicklung in der privaten Krankenversicherung insgesamt hat die Differenzierung bzw. Angleichung der Beiträge keinen Einfluss.
Da in der privaten Krankenversicherung die Beiträge einheitlich risikogerecht tarifiert werden, ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass insoweit eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern vorliegt.
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