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Schriftliche Frage zum Verbot von Pick-up-Stellen

Ist es richtig, dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP geforderte Verbot von Abholstellen für Arzneimittel ("Pick-up-Stellen") aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken nicht weiter verfolgt, und wenn ja, plant die Bundesregierung alternative Regelungen zu den so genannten "Pick-up-Stellen''?

 

Antwort:

Ein grundsätzliches Verbot von sogenannten Pick-up-Stellen begegnet derzeit verfassungsrechtlichen Vorbehalten. Innerhalb der Bundesregierung wird zur Zeit unter verschiedenen Aspekten über das Thema Pick-up-Stellen beraten.


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