Schriftliche Frage zum Verbot von Pick-up-Stellen
- 27. März 2012
Ist es richtig, dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP geforderte Verbot von Abholstellen für Arzneimittel ("Pick-up-Stellen") aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken nicht weiter verfolgt, und wenn ja, plant die Bundesregierung alternative Regelungen zu den so genannten "Pick-up-Stellen''?
Antwort:
Ein grundsätzliches Verbot von sogenannten Pick-up-Stellen begegnet derzeit verfassungsrechtlichen Vorbehalten. Innerhalb der Bundesregierung wird zur Zeit unter verschiedenen Aspekten über das Thema Pick-up-Stellen beraten.


